


Die Betreuungsarbeit nach den Richtlinien nach § 87b Abs.3 SGB X und Qualifizierung zum Pflegehilfsdienst umfasst die Aktivierung und Betreuung von alten und gehandicapten Menschen. Hierzu gehören Tätigkeiten und Maßnahmen, die den physischen sowie psychischen Zustand der zu betreuenden Person positiv beeinflussen können.

Gerne begleite ich Sie bei Geburten, Hochzeiten, Krankheiten oder in einer Trauerphase.
Trauerarbeit
Hierbei werden mithilfe geistiger Heilweisen Möglichkeiten geschaffen, über den schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschens hinwegzukommen. Dieses Angebot umfasst nicht allein Gesprächsarbeit, sondern auch bspw. Seelenreisen oder Ritualarbeit.
Sterbebegleitung
Bei der Sterbebegleitung geht es darum, dass Menschen kurz vor ihrem Tod mithilfe geistiger Heilweisen begleitet werden. Hierbei können auf Wunsch auch nahestehende Personen miteinbezogen werden.